Geschäftsbeziehungen mit Behörden
Unser Versprechen
Wir befolgen alle geltenden Vorschriften, Unternehmensrichtlinien und sonstigen Anforderungen, einschließlich Sicherheitsverfahren, die für Geschäfte – direkt oder indirekt – mit Behörden gelten. Die Vorschriften für die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen an Behörden sind strenger und komplexer als im kommerziellen Bereich. Wir verpflichten uns, bei der Zusammenarbeit mit Behörden jederzeit höchste Integrität und Transparenz zu wahren.
Wie wir integer handeln
- Bewahren Sie alle Unterlagen und Nachweise zu einem Behördenauftrag bis zum Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist auf.
- Machen Sie sich mit den gesetzlichen Anforderungen und Unternehmensrichtlinien für Behördenaufträge vertraut.
- Stellen Sie sicher, dass unsere Berichte, Zertifizierungen und Erklärungen korrekt, vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
- Arbeiten Sie mit Global Sourcing und dem Einkauf vor Ort zusammen, um sicherzustellen, dass alle relevanten behördlichen Anforderungen an unsere Lieferanten weitergegeben werden.
- Reichen Sie keine ungenauen Kosten- oder Preisdaten ein.
- Verwenden Sie behördliche Geräte oder Materialien nicht für andere als im Vertrag festgelegte Zwecke.
- Versuchen Sie nicht, Informationen zu Angeboten oder Vorschlägen anderer Auftragnehmer für einen Behördenauftrag zu erhalten.
- Übermitteln Sie kontrollierte, nicht klassifizierte Informationen (CUI) nur gemäß Unternehmensrichtlinien und -verfahren.
- Geben Sie vertrauliche Informationen nur an Personen weiter, die sie aus geschäftlichen Gründen benötigen und die entsprechende behördliche Sicherheitsfreigabe besitzen.
