Skip to content

Vermeidung von Insiderhandel

Unser Versprechen

Wir dürfen niemals wesentliche, nicht öffentliche Informationen über Hexcel oder Geschäftspartner nutzen, um Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. Der Missbrauch nicht öffentlicher Informationen widerspricht unseren Werten. Es ist zudem gesetzlich verboten. Stellen Aufsichtsbehörden einen unrechtmäßigen Handel fest, wird dies streng verfolgt und schwer geahndet. Ein solcher unrechtmäßiger Handel kann strafrechtliche Konsequenzen für Sie haben.

Was sind wesentliche, nicht öffentliche Informationen?

Ob eine Information wesentlich ist, erfordert eine sorgfältige Einschätzung. Zwei grundlegende Leitlinien können dabei helfen. Erstens: Besteht eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass ein vernünftiger Anleger die Information als wichtig für seine Entscheidung zum Kauf, Verkauf oder Halten einer Anlage betrachtet? Zweitens: Könnte die Information, wenn sie öffentlich wird, den Marktpreis von Hexcel-Wertpapieren positiv oder negativ beeinflussen?

Die Anwendung dieser Leitlinien ist schwierig, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen. Gleichzeitig können die Risiken und Kosten eines unsachgemäßen Umgangs mit wesentlichen Informationen erheblich sein. Konsultieren Sie die Rechtsabteilung, bevor Sie davon ausgehen, dass eine Information nicht wesentlich ist. Gehen Sie außerdem stets davon aus, dass Folgendes wesentlich ist:

  • Gewinnprognosen oder Schätzungen
  • Nicht veröffentlichte Finanzdaten
  • Bevorstehende Übernahmen oder Verkäufe von Unternehmensteilen
  • Wesentliche Veränderungen im Management oder in der Strategie
  • Bedeutende neue Verträge, Partnerschaften, Joint Ventures oder Produkte oder der Verlust eines Großauftrags
  • Entscheidungen zur Ausweitung oder Reduzierung des Geschäftsbetriebs

Wie wir integer handeln

Integrität in der Praxis

Ich habe gerade ein Gespräch mitgehört im Pausenraum über eine mögliche Übernahme, die sich positiv auf den Hexcel-Aktienkurs auswirken könnte. Darf ich diese Information mit meinem Schwiegervater teilen?

Nein, das gilt als „Tipping“ und ist eine der häufigsten Formen des Insiderhandels, der strengstens verboten ist. Als Tipping bezeichnet man, wenn Sie wesentliche, nicht öffentliche Informationen über Hexcel an eine außenstehende Person weitergeben, die diese Informationen nutzt, um Hexcel- Aktien zu handeln. Auch wenn Sie Ihrem Schwiegervater sagen, er solle die Information nicht nutzen – wenn er es dennoch tut, um Aktien zu handeln, könnten Sie beide des Insiderhandels schuldig gesprochen werden.

Weiterlesen

Umgang mit Interessenkonflikten