Verantwortungsvoller Umgang mit Geschenken und Einladungen
Unser Versprechen
Wir gewinnen das Vertrauen unserer Kunden und Geschäftspartner durch unsere Leistung. Der Austausch angemessener Geschenke und Einladungen kann Vertrauen und Wohlwollen in unseren Geschäftsbeziehungen fördern, jedoch dürfen diese Praktiken niemals unsere geschäftlichen Entscheidungen beeinflussen oder auch nur den Anschein einer Einflussnahme erwecken. Geschenke und Einladungen müssen einen legitimen geschäftlichen Zweck haben, unter den gegebenen Umständen angemessen sein, geltendem Recht sowie den Richtlinien und Verfahren des Empfängers entsprechen und unsere Werte widerspiegeln.
Wie wir integer handeln
- Erwidern Sie eine Einladung zu einem passenden Zeitpunkt, nachdem Sie diese angenommen haben, um eine etwaige Verpflichtung gegenüber dem Gastgeber zu vermeiden.
- Konsultieren Sie die Rechtsabteilung, bevor Sie einem Regierungsbeamten oder einem Mitarbeiter eines staatlichen Unternehmens ein Geschenk, eine Gefälligkeit oder eine Einladung anbieten.
- Dokumentieren Sie alle an Kunden oder Dritte gewährten Geschenke, Einladungen und Bewirtungen bei der Abrechnung von Spesen vollständig und korrekt gemäß der Hexcel-Richtlinie.
- Bieten Sie keine Geldgeschenke wie Bargeld, Geschenkkarten oder persönliche Rabatte an und nehmen Sie diese auch nicht an; dies gilt ebenso für Geschenke, die einen geringen Wert überschreiten.
- Bieten Sie keine Geschenke an und nehmen Sie keine an, die das Urteilsvermögen einer vernünftigen Person beeinträchtigen könnten oder Hexcel in Verlegenheit bringen würden, falls sie öffentlich werden.
- Bieten Sie keine aufwendigen Einladungen oder Einladungen an fragwürdigen Orten an (z. B. Glücksspielstätten oder Etablissements für Erwachsenenunterhaltung) und nehmen Sie diese auch nicht an.
