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Zusammenarbeit mit Dritten und Verhinderung von Korruptio

Unsere Verpflichtung

Hexcel arbeitet mit einer Vielzahl von Dritten zusammen, darunter Kunden, Lieferanten, Händler, Vertreter, Wiederverkäufer und Berater. Unser Bekenntnis zu Integrität verlangt von uns, die Anti-Korruptions- und Anti-Bestechungsgesetze sowie -vorschriften der Länder einzuhalten, in denen wir geschäftlich tätig sind. Dieses Bekenntnis erfordert auch, dass wir bei bestimmten Geschäftspartnern eine umfassende Sorgfaltsprüfung durchführen, um sicherzustellen, dass sie seriös sind und vergleichbare Prozesse zum Schutz vor Korruption und anderen regelwidrigen Handlungen haben. Wir führen niemals Geschäfte durch, die als Versuch gewertet werden könnten, geschäftliche Entscheidungen unrechtmäßig zu beeinflussen. Ein solches Verhalten widerspricht den Werten von Hexcel und kann gegen Gesetze in den Ländern verstoßen, in denen wir tätig sind.

Was ist Korruption?

Die meisten Länder verfügen über Gesetze zur Bekämpfung von Korruption. Korruption kann viele Formen annehmen, beinhaltet jedoch häufig Zahlungen, die von einem Kunden verlangt oder diesem angeboten werden, um einer Person oder einem Unternehmen einen Vorteil zu verschaffen. Die Zahlung kann Geld oder andere werthaltige Gegenstände umfassen. Solche Fälle betreffen häufig untergeordnete Beamte, die Zahlungen für routinemäßige, nicht ermessensabhängige Handlungen verlangen. Häufige Beispiele sind Genehmigungen, Visa oder routinemäßige Zollabfertigungen.

Wie wir integer handeln

Integrität in der Praxis

Darf ich eine kleine „Beschleunigungszahlung“ an einen Zollbeamten leisten, damit Hexcel-Anfragen bei der Freigabe importierter Waren bevorzugt behandelt werden?

Nein. Die Anti-Bestechungs- und Anti-Korruptionsrichtlinie von Hexcel (CP 1.6) und die meisten nationalen Antikorruptionsgesetze verbieten solche Zahlungen. Wenn ein Regierungsbeamter oder eine Person, die sich als solcher ausgibt, eine solche Zahlung verlangt, wenden Sie sich bitte umgehend an die Rechtsabteilung .

Integrität in der Praxis

Ein Mitarbeiter eines unserer wichtigsten Kunden hat mich gebeten, seinem Sohn ein Vorstellungsgespräch bei Hexcel zu ermöglichen und angedeutet, dies könne „für beide Seiten vorteilhaft“ sein. Mit diesem Kunden steht eine Angebotsabgabe bevor. Was soll ich tun?

Stimmen Sie einer solchen Bitte nicht zu. Die Formulierung „für beide Seiten vorteilhaft“ deutet darauf hin, dass der Mitarbeiter Hexcel im Gegenzug für Ihre Unterstützung einen unfairen Vorteil verschaffen könnte. In solchen Fällen verweisen Sie die Person bitte an die Personalabteilung, die Informationen zu offenen Stellen und Bewerbungsverfahren bereitstellt.

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Schutz von Hexcel-Vermögenswerten